Revolutionen / Regeln

WIr bezahlen den vereinfachten Zoll für Künstler!

Seit 20 Jahren bietet Polymanga ausgewählten Zeichnern die Stände des Künstlerdorfs an. Dadurch profitieren mehr als 100 Künstler von dem Platz, der Struktur und der Kommunikation, und machen Polymanga zu einem der schönsten Künstlerdörfer der Welt.

Aber der Zoll ist für viele Künstler im Ausland ein Schreckgespenst. Polymanga hat deshalb zusammen mit SEV 50 Seiten Zoll durchforstet und einen großen Vorteil für Zeichner gefunden: den vereinfachten Zoll. Das geht so weit, dass wir beschlossen haben, den Künstlern die Kosten für die administrativen Aufgaben dieses vereinfachten Zolls zu bezahlen! Folge dem Leitfaden!

Vereinfachtes Verfahren, um deine Werke bei Polymanga zoll- und mehrwertsteuerfrei auszustellen und zu verkaufen! Folge dem Leitfaden! 01/25

In einigen Fällen, wenn du als Zeichner/in in der Schweiz ausstellen willst, ist es möglich, eine vereinfachte Zollabfertigung (sisi) zu erhalten. Polymanga und SEV beraten dich, damit alles so reibungslos wie möglich abläuft (02/25).

Achtung, deine Werke müssen alle unten aufgeführten Punkte erfüllen, da sonst das vereinfachte Verfahren nicht greift. Alle Kriterien müssen mindestens eine Woche vor Beginn des Festivals erfüllt sein. (03/25)

Du musst die Grenze über einen Grenzposten der französischsprachigen Schweiz passieren, damit alle Dokumente von den Zollbeamten verstanden werden. 04/25

Dieses Dokument ist eine Empfehlung, du bleibst für deine Werke und deine Dokumente für den Zoll verantwortlich. Polymanga oder SEV können bei Problemen nicht haftbar gemacht werden. 05/25

Hier ist eine Liste der Bedingungen, die du erfüllen musst:
1. Du musst der vollständige Autor des Werks sein (aber das ist bereits Teil der Bedingungen für die Teilnahme an Polymanga) und keine Fan-Art haben (06/25)

2. Dein Werk muss einzigartig und einzeln identifizierbar sein (keine Reproduktion eines Designs in mehreren Exemplaren).

3. Jedes Werk muss eine Schöpfung sein oder wesentliche Veränderungen mit physischen Zeichen- oder Malwerkzeugen beinhalten, und handschriftlich signiert sein 07/25

4. Wenn es Teil einer Gesamtkreation ist: Dein Werk muss in einer limitierten und nummerierten Auflage erscheinen, aber jedes Exemplar der Auflage muss jedes Mal eine andere Personalisierung erhalten, auch wenn die Basis identisch ist (08/25).

  1. Der Gesamtwert deiner Kreationen, die durch den Zoll gehen, muss unter 40.000 Euro liegen (das sollte in Ordnung sein!) 09/25

6. Dein Werk sollte keinen anderen Zweck haben, als schön zu sein (vergiss Schlüsselanhänger etc.) 10/25

Das klingt kompliziert, aber hier ist ein konkretes Beispiel, das vom Zoll als Kunstwerk bestätigt wurde.

Halten deine Werke all diese Punkte ein? Super! Hier ist also das vereinfachte Verfahren! 12/25

Du musst eine Liste mit einem Foto von jedem Werk erstellen (wenn es einen Druck mit derselben Grundlage gibt, ein Foto von jedem Exemplar), die Folgendes enthält:

Titel des Werks
Datum der Erstellung
Die Technik und das Material
Masse
Gewicht
der erhoffte Verkaufswert
das Foto von jedem Werk 13/25

Diese Liste hat eine Kopfzeile mit dem Namen des Künstlers sowie “Exposition temporaire pour vente incertaine, Polymanga 2025, 18-21 avril – Beaulieu lausanne” (DE: „Temporäre Ausstellung für unsicheren Verkauf, Polymanga 2025, 18-21 April – Beaulieu Lausanne“).
(Beispiel als pdf folgt) 14/25

Drucke diese Liste in fünffacher Ausführung aus. Unterschreibe jede Seite handschriftlich. Schicke dann ein Exemplar der Liste als pdf-Datei an SEV zur Überprüfung 7 Tage vor Beginn des Festivals (15/25).

Für den französischen Zoll bei der Einreise:

  1. Drucke deine Werklisten in zweifacher Ausfertigung aus, jedes Exemplar im Original unterschrieben (16/25).

2. Drucke auch einen Ausweis mit sichtbarer Unterschrift aus.

3. Drucke das von SEV bereitgestellte Dokument “Les œuvres et objets d’art (transport par son auteur)” (DE:„Kunstwerke und Kunstgegenstände (Beförderung durch den Urheber)“) aus. Diese ist nur bei Beanstandungen durch den französischen Zoll vorzulegen. (17/25)

Das Fahrzeug muss bei einem Zollamt auf der französischen Seite vorgeführt werden, eventuell in St. Gingolph, Bardonnex, Vallard, Fernex, Vallorbe…, wo du den französischen Zollbeamten eine Liste für das Visum übergibst (bei der Ausreise zu sehen). Melde dich während der offiziellen Bürozeiten an.

Plane deine Reise voraus und plane einen Puffer für Wartezeiten und unvorhergesehene Ereignisse ein. (18/25)

Für den Schweizer Zoll bei der Einreise:

– Drucke deine Werklisten in zweifacher Ausführung aus, jedes Exemplar im Original unterschrieben,

– das e-dec web-Dokument „Einfuhrliste“ ausdrucken (zur Vorlage beim Schweizer Zoll). Es handelt sich dabei um eine mehrwertsteuerfreie Einfuhrerklärung, die nur die vom Künstler vorgelegten Originalwerke betrifft und von SEV zur Verfügung gestellt wird. (19/25)

– das von SEV bereitgestellte Dokument E-DEC WEB „Ausstellungsblatt“ ausdrucken
– Drucke auch einen Identitätsnachweis mit sichtbarer Unterschrift aus.
– das Dokument „Einfuhrsteuer…“ ausdrucken und nur im Falle einer Anfechtung durch den Schweizer Zoll vorlegen (von sev bereitgestellt) (20/25).

Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, kannst du direkt nach Lausanne reisen. Dieses Verfahren kostet normalerweise ca. 100 €… Aber Polymanga und SEV haben sich zusammengetan, um es den Zeichnern des Künstlerdorfes von Polymanga zu schenken! (beschränkt auf den vereinfachten Zoll) (21/25).

Für die Rückkehr nach Frankreich bei derselben französischen Zollstelle vorstellig werden wie bei der Ausfuhr.
Lege die vom Zoll abgestempelte Liste der Originalwerke vor und gib an, welche Werke verkauft wurden. (22/25)

Achtung: Die französische Zollstelle muss geöffnet sein. Du kannst am Ostermontag nicht abreisen. Wir empfehlen dir, das Ende von Polymanga zu feiern und am nächsten Tag in Ruhe abzureisen! (23/25)

Und das war’s!
Ein vereinfachtes Verfahren, um deine Kunstwerke bei Polymanga auszustellen und zu verkaufen, ohne Zollgebühren und Mehrwertsteuer!

Bis bald! Polymanga-Anmeldungen sind ab dem 2. Dezember möglich! (24/25)

Was ist, wenn ich nicht unter das vereinfachte Zollverfahren falle? Ich möchte meine Bücher und Schlüsselanhänger bei Polymanga verkaufen!

In dieser Situation handelt es sich um einen klassischen temporären Zoll. Du kannst es selbst machen oder dir von unserem Dienstleister helfen lassen.
Spezialisierte SEV. (25/25)